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Jubiläum: 1. April 2023: 10 Jahre HELBLING Rechtsanwälte. Feiern Sie mit uns!
Mai 2022: Beitrag: "Kadervergütung - rechtlich korrekt aufgesetzt" in Fokus Rechtsguide, Beilage "Tages-Anzeiger" --> Hier pdf.
Siehe auch Link:
Mai 2015: Expertenbeitrag von Dr. Christof Helbling: "Das Verbot von Abgangsentschädigungen im Rahmen der VegüV", S. 287 ff., in: Compensation & Benefits Management, Leitfaden für eine wirkungsvolle und gerechte Gesamtvergütung, Hrsg. Klingler, Lampart Feliziani, 2015, WEKA Verlag. -->Lesen Sie den Beitrag hier.
Interview
Helbling Rechtsanwälte ist eine kleine Boutique-Kanzlei in Zürich. Was bedeutet der Zusatz „Executive Compensation“?
Helbling Rechtsanwälte ist eine Anwaltskanzlei, die auf sämtliche Fragen rund um Führungskräfte und deren Entlöhnung spezialisiert ist. Unsere Anwälte haben langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit rechtlichen Fragen von Kadermitarbeitern. Wir beraten unsere Mandanten beispielsweise bei der Wahl des geeigneten Entlöhnungsmodells.
Gibt es denn hier genügend rechtlichen Handlungsbedarf? Welche Firmen zählen zu Ihren Kunden?
Unsere langjährige Erfahrung zeigt uns, dass es eine sehr grosse Nachfrage gibt und das Interesse bei Firmen gross ist, in diesen Fragen rechtlich beraten zu werden. Unsere Dienstleistungen zielen auf einerseits nationale und internationale kotierte Unternehmen, welche den vielen regulatorischen Bestimmungen unterliegen und in diesen Bereichen rechtliche Beratung suchen, und andererseits aber auch auf KMUs, die im Sinne einer "good governance" ihre Kaderverträge und –entlöhnung den veränderten Verhältnissen angepasst haben wollen.
"Die rechtlichen Fragen rund um die Vergütung von Kadermitarbeitern sind heute dermassen komplex geworden, dass sich der Gang zum Spezialisten empfiehlt."
Wieso die Spezialisierung?
Schauen Sie, der Hausarzt als Allgemeinpraktiker mag gut sein für einen ersten Check, eine erste Diagnose, aber mit z.B. einer Nierenkrankheit sollte man einen Nierenspezialisten aufsuchen, der aufgrund seiner langjährigen Erfahrung eine verlässliche Untersuchung und Behandlung durchführen kann; auch besitzt er die nötigen Spezialgeräte. Und so sehe ich das auch in der Jurisprudenz: Die Fragen rund um die Vergütung sind heute dermassen komplex geworden, dass sich der Gang zum Spezialisten empfiehlt.
Am 3. März 2013 haben die Stimmbürger die Abzockerinitiative angenommen. Welche Auswirkungen hat diese Annahme?
Der Initiativtext der Abzockerinitiative lässt leider viele Fragen offen. So ist beispielsweise unklar, was die Auswirkungen einer Nichtgenehmigung der Gesamtentschädigung der Geschäftsleitungsmitglieder auf deren Saläre hätte. Offen ist auch die Frage, ob Ersatzzuteilungen, sog. "replacement awards", künftig noch erlaubt wären oder nicht. In der Wirtschaft sind solche Ersatzzahlungen der verfallenen Boni beim Stellenwechsel auf Executive-Ebene üblich. Der Bundesrat muss innerhalb eines Jahres konkrete Ausführungsbestimmungen erlassen. Zudem muss das Parlament nun in den nächsten Jahren ein entsprechendes Gesetz, das dem Referendum unterliegt, ausarbeiten.
Müssten künftig die Arbeitsverträge der Geschäftsleitungsmitglieder anders ausgestaltet werden? Sind die bestehenden Verträge anzupassen?
Jeder Vertrag sollte daraufhin geprüft werden, ob er dem neuen Gesetz entspricht, dies v.a. im Hinblick auf Sign-on Zahlungen, Abgangsentschädigungen, etc. aber auch, inwieweit die Entlöhnung "bedingt" ausbezahlt werden könnte, falls die Generalversammlung die Höhe der Gesamtentschädigung ablehnen würde. Dies würde eine erhebliche Unsicherheit für das Topkader bedeuten.
Was macht ein erfolgreiches Vergütungsmodell aus?
Es gibt keine Patentlösung. Ein erfolgreicher Beteiligungsplan zeichnet sich dadurch aus, dass er einerseits die Mitarbeiter motiviert und incentiviert, andererseits aber auch die Aktionärsinteressen und Stakeholder berücksichtigt. Aus Umfragen geht hervor, dass auch auf höchster Führungsstufe weniger die Höhe der Gesamtvergütung im Vordergrund steht, sondern die Anerkennung - und hier sollte meines Erachtens angeknüpft werden.
„Das Wichtigste ist die Anerkennung. Sie ist massgeblich entscheidend für ein erfolgreiches Vergütungsmodell für Kadermitarbeiter.“